Scharf, schärfer, EPBD:

Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz), welches im März 2021 in Kraft trat, legt einen klaren rechtlichen Rahmen für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur in Deutschland fest. Es richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit zugehörigen Stellplätzen und regelt unter anderem die Errichtung von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. 

Die neue europäische EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) von 2024 bringt eine völlig neue Dynamik in die Planung und den Ausbau von Ladeinfrastruktur und legt die Messlatte nochmal deutlich höher. Die Mitgliedstaaten haben nun bis Mai 2026 Zeit, diese Vorgaben in nationales Recht (für Deutschland eine Novelle des GEIG) umzusetzen. 

Wir zeigen euch die Verschärfungen vomaktuell gültigen GEIG zu den potenziell neuen Anforderungen der EPBD:

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Leitungsinfrastruktur:

die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen 

Größere Renovierung:

Renovierung eines Gebäudes, bei der mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden

Alternative Erfüllungsoption:

hat ein Eigentümer die Pflicht für mehr als ein Nichtwohngebäude, so kann die Gesamtzahl der zu errichtenden Ladepunkte zusammen in einer oder mehreren seiner Liegenschaften errichtet werden

Sobald das EPBD im Mai 2026 ins nationale Recht überführt wurde, wird es hier einen aktualisierten Beitrag geben. Dabei bleibt es spannend, ob die “oder”-Option erhalten bleibt, oder ob Deutschland eine weitere Verschärfung vornimmt. Seien Sie schon jetzt auf die kommenden neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereitet und lassen sich ein EPBD-konformes Konzept für Ihre Objekte erstellen. 

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