E-Mobilität im Unternehmen: Riesenchance durch neue Sonderabschreibung ab Juli!

Aufgepasst, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer! Es gibt hervorragende Neuigkeiten aus Berlin, die den Umstieg auf Elektromobilität für Ihr Unternehmen jetzt noch attraktiver machen. Das Bundesfinanzministerium plant eine massive Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, die bereits ab Juli dieses Jahres in Kraft treten könnte. Ein echter „Game Changer“ für kleine und mittelständische Unternehmen!

Was ist geplant und wie profitieren Sie?

Die Bundesregierung will offenbar Nägel mit Köpfen machen und die Elektromobilität im Betriebsalltag massiv fördern. Einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zufolge, über den namhafte Medien wie das Handelsblatt und die Tagesschau berichten, sollen neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge von einer Sonderabschreibung profitieren:

  • 75 Prozent der Anschaffungskosten können bereits im ersten Jahr steuerlich abgesetzt werden! Das ist ein enormer Liquiditätsvorteil.
  • In den Folgejahren staffelt sich die Abschreibung weiter: 10 % im zweiten, je 5 % im dritten und vierten, 3 % im fünften und 2 % im sechsten Jahr.

Das bedeutet für Ihr Unternehmen konkret: Sie mindern Ihren zu versteuernden Gewinn deutlich schneller und profitieren so von einer spürbar niedrigeren Steuerlast in den ersten Jahren nach dem Kauf. Diese Regelung setzt „deutliche steuerliche Anreize insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich“.

Wer profitiert und für welche Fahrzeuge gilt die Regelung?

Die Sonderabschreibung ist ausdrücklich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge vorgesehen. Das ist eine wichtige Klarstellung, denn es bedeutet:

  • Nicht nur elektrische PKWs, sondern auch elektrische Nutzfahrzeuge, LKWs und Busse sind eingeschlossen. Das öffnet völlig neue Möglichkeiten für Unternehmen mit Fuhrparks jeder Größe!
  • Der Fokus liegt auf der Förderung der Elektromobilität im geschäftlichen Bereich.

Der ambitionierte Zeitplan: Schnell sein lohnt sich!

Der Entwurf soll bereits am Mittwoch, den 4. Juni, ins Kabinett eingebracht werden. Ziel ist es, dass die Sonderregelung für alle E-Fahrzeuge gilt, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gekauft werden. Das zeigt, wie ernst es die Regierung mit der schnellen Umsetzung meint und unterstreicht die Dringlichkeit für Unternehmen, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Mehr als nur die Sonderabschreibung: Ein breiteres Maßnahmenpaket

Die Sonderabschreibung ist Teil eines größeren Pakets an Steuererleichterungen für Unternehmen, das die Koalition im Rahmen ihres „Sofortprogramms“ angekündigt hat. Dazu gehören auch eine Senkung der Körperschaftssteuer und ein „Investitionsbooster“ für andere bewegliche Wirtschaftsgüter. Insgesamt sollen die Entlastungen für den Zeitraum 2025 bis 2029 satte 48 Milliarden Euro betragen.

Wichtig zu wissen: Da die Steuer-Mindereinnahmen nicht nur den Bund, sondern auch die Länder und Kommunen betreffen, muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Die Weichen sind aber gestellt, und die Zeichen stehen auf Grün für mehr E-Mobilität in deutschen Unternehmen!

Jetzt handeln und die Zukunft der Mobilität mitgestalten!

Die geplante Sonderabschreibung bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Transformation Ihrer Unternehmensflotte wirtschaftlich und steuerlich attraktiv zu gestalten. Auch wenn es aktuell keine explizite Bundesförderung für die Ladeinfrastruktur gibt, wird diese steuerliche Begünstigung die Nachfrage nach nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur in Unternehmen weiter erhöhen.

Um diese Ladeinfrastruktur effizient und zukunftssicher zu planen, haben wir von avori die richtige Lösung für Sie. Mit unserer spezialisierten Software unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Ladebedürfnisse optimal zu analysieren und die passende Infrastruktur zu konzipieren.

Nutzen Sie diesen steuerlichen Rückenwind, um Ihr Unternehmen nachhaltiger, effizienter und zukunftsfähiger aufzustellen. Sprechen Sie uns gerne an, wie wir Sie bei der Planung Ihrer E-Mobilitätsstrategie unterstützen können!

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