GEIG & EPBD: Welche Strafen bei Nichteinhaltung?

Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf, und der Gesetzgeber erhöht den Druck auf Immobilienbesitzer. Wer Immobilien besitzt oder verwaltet, muss sich mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) auseinandersetzen. Doch was passiert eigentlich, wenn man die Fristen verpasst oder die Vorgaben ignoriert? Ein Blick auf die Bußgelder und die versteckten Risiken.

1. Das Preisschild für Verstöße: Bis zu 10.000 Euro

Das GEIG ist kein unverbindlicher Vorschlag, sondern geltendes Recht. Wer die Pflichten zum Aufbau von Lade- oder Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) vorsätzlich oder leichtfertig missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Gemäß §15 GEIG kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dies gilt für:

  • Den Bau von neuen Nichtwohngebäuden ohne entsprechende Vorrüstung.
  • Größere Renovierungen, bei denen die Ladeinfrastruktur ignoriert wird.
  • Den Bestand: Wer ein Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen besitzt und bis zum 01.01.2025 keinen Ladepunkt installiert hat (und keine Ausnahme geltend machen kann), riskiert diesen Bescheid.

2. Härtefall: Die 7%-Regel bei Renovierungen

Der Gesetzgeber hat jedoch eine wirtschaftliche „Reißleine“ eingebaut, um unverhältnismäßige Kosten zu vermeiden. Bei Renovierungen im Bestand greift die sogenannte 7%-Regel (§ 14 GEIG):

Übersteigen die Kosten für die geforderte Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten der größeren Renovierung, entfällt die Pflicht.

Dies schützt Eigentümer davor, dass eine einfache Parkplatzsanierung durch teure Trafo-Nachrüstungen oder aufwendige Erdarbeiten zum finanziellen Fass ohne Boden wird.

3. Ausblick EPBD: Der Wind wird rauer

Während das GEIG „nur“ 10.000 Euro als Drohkulisse nutzt, wirft die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ihre Schatten voraus. Die EU fordert von den Mitgliedsstaaten Sanktionen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind.

Im deutschen Recht werden EPBD-Vorgaben oft in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt. Hier liegen die Bußgelder für Verstöße (z. B. im Heizungs- oder Sanierungsbereich) bereits heute bei bis zu 50.000 Euro. Aber: Es bleibt abzuwarten, wie genau der deutsche Gesetzgeber die verschärfte EPBD-Novelle von 2024 in nationales Recht umsetzt. Bis dahin gelten die aktuellen Sätze des GEIG, doch eine Verschärfung in den kommenden Jahren ist wahrscheinlich.

4. Die wahre Gefahr: Marktstrafen und Wertverlust

Weit schmerzhafter als das behördliche Bußgeld sind oft die Reaktionen des Marktes. Eine Immobilie, die heute nicht „Smart-Ready“ ist und geltende Standards verfehlt, riskiert massive wirtschaftliche Nachteile:

  • Der „Brown Discount“: Käufer ziehen die Kosten für notwendige Nachrüstungen (Capex) sofort vom Kaufpreis ab – oft mit einem Risikoaufschlag. Der Gebäudewert sinkt.
  • Finanzierungsprobleme: Banken richten ihre Kreditvergabe zunehmend an ESG-Kriterien und der EU-Taxonomie aus. Wer EPBD-Vorgaben nicht erfüllt, erhält künftig schlechtere Zinskonditionen oder gar keine Finanzierung mehr.
  • Stranded Assets: Im schlimmsten Fall wird die Immobilie unvermietbar, da moderne Mieter und Konzerne (aufgrund eigener Nachhaltigkeitsberichte) nur noch zertifizierte Gebäude anmieten dürfen.

Fazit: Das Bußgeld nach § 15 GEIG ist ärgerlich, aber die langfristige Entwertung der Immobilie durch Nicht-Handeln ist das eigentliche Risiko. Erfahren Sie hier, was genau Sie tun müssen und wo die Kosten ca. liegen:

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