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Rechtliches
Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf, und der Gesetzgeber erhöht den Druck auf Immobilienbesitzer. Wer Immobilien besitzt oder verwaltet, muss sich mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) auseinandersetzen. Doch was passiert eigentlich, wenn man die Fristen verpasst oder die Vorgaben ignoriert? Ein Blick auf die Bußgelder und die versteckten Risiken.
Das GEIG ist kein unverbindlicher Vorschlag, sondern geltendes Recht. Wer die Pflichten zum Aufbau von Lade- oder Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) vorsätzlich oder leichtfertig missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Gemäß §15 GEIG kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dies gilt für:
Der Gesetzgeber hat jedoch eine wirtschaftliche „Reißleine“ eingebaut, um unverhältnismäßige Kosten zu vermeiden. Bei Renovierungen im Bestand greift die sogenannte 7%-Regel (§ 14 GEIG):
Übersteigen die Kosten für die geforderte Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten der größeren Renovierung, entfällt die Pflicht.
Dies schützt Eigentümer davor, dass eine einfache Parkplatzsanierung durch teure Trafo-Nachrüstungen oder aufwendige Erdarbeiten zum finanziellen Fass ohne Boden wird.
Während das GEIG „nur“ 10.000 Euro als Drohkulisse nutzt, wirft die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ihre Schatten voraus. Die EU fordert von den Mitgliedsstaaten Sanktionen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind.
Im deutschen Recht werden EPBD-Vorgaben oft in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt. Hier liegen die Bußgelder für Verstöße (z. B. im Heizungs- oder Sanierungsbereich) bereits heute bei bis zu 50.000 Euro. Aber: Es bleibt abzuwarten, wie genau der deutsche Gesetzgeber die verschärfte EPBD-Novelle von 2024 in nationales Recht umsetzt. Bis dahin gelten die aktuellen Sätze des GEIG, doch eine Verschärfung in den kommenden Jahren ist wahrscheinlich.
Weit schmerzhafter als das behördliche Bußgeld sind oft die Reaktionen des Marktes. Eine Immobilie, die heute nicht „Smart-Ready“ ist und geltende Standards verfehlt, riskiert massive wirtschaftliche Nachteile:
Fazit: Das Bußgeld nach § 15 GEIG ist ärgerlich, aber die langfristige Entwertung der Immobilie durch Nicht-Handeln ist das eigentliche Risiko. Erfahren Sie hier, was genau Sie tun müssen und wo die Kosten ca. liegen:
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