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Rechtliches
Mit dem steigenden Bedarf an Elektromobilität wächst auch die Verantwortung von Bauherren, Planern und Unternehmen, auf die neuen EU-Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu reagieren. Diese Richtlinien, die in Deutschland durch das „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) umgesetzt werden, bringen wesentliche Änderungen mit sich. Doch was bedeutet das konkret? Und wie können Sie als Unternehmen oder Immobilieneigentümer davon profitieren?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bringt ab dem 01.01.2025 einige Änderungen mit sich. Wesentlicher Bestandteil ist der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an und in Gebäuden. Diese Änderungen werden insbesondere die Vorgaben für die Vorverkabelung, die Leitungsinfrastruktur sowie die Installation von Ladesäulen betreffen. Ab diesem Datum gelten strengere Anforderungen und Fristen für die Umsetzung der Ladeinfrastruktur in Neubauten, größeren Renovierungen sowie Bestandsgebäuden. Die Regelungen sollen den Ausbau der Elektromobilität beschleunigen und sicherstellen, dass künftige Gebäudestandards der steigenden Nachfrage nach E-Mobilität gerecht werden.
Neubauten oder größere Renovierungen:
Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen:
Neubauten oder größere Renovierungen:
Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen:
Die neuen Vorgaben zur Ladeinfrastruktur bringen eine klare Botschaft: Die Nachfrage nach zuverlässigen und innovativen Ladelösungen wird sprunghaft steigen. Für Anbieter von Ladesäulen eröffnet sich jetzt die Gelegenheit, Bauherren, Planer und Unternehmen mit passenden Produkten und kompetenter Beratung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen. Werden Sie zum Partner für die Mobilitätswende – und nutzen Sie diesen wachsenden Markt, um gemeinsam mit Ihren Kunden die Zukunft elektrisch zu gestalten.