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Rechtliches
Die Pflicht zur Ladeinfrastruktur ist da – doch wer jetzt klug plant, spart Zeit, Kosten und Ärger. Statt sich mit komplexen Vorgaben und Marktchaos aufzuhalten, erledigen Sie mit avori die Pflichtaufgabe in einer Stunde: transparente Vergleichbarkeit, rechtssichere Planung und die günstigste Lösung für Ihr Asset.
* Leitungsinfrastruktur umfasst die bauliche Vorrüstung mit Schutzrohren, Kabelkanälen und anderen Leitungsführungen für Elektro- und Datenleitungen sowie erforderliche Schutzelemente.
Ausnahme: KMU sind von den GEIG-Verpflichtungen befreit, wenn sie ihre Nichtwohngebäude überwiegend selbst nutzen. KMU = weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro.
👉 Risiko bei Nicht-Handeln:
Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275), die bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, stehen weitere Verschärfungen bevor. Für Nichtwohngebäude bedeutet dies künftig, dass Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen bis Januar 2027 entweder einen Ladepunkt je 10 Stellplätze oder Infrastruktur für 50 % der Stellplätze errichtet haben muss. Für Bürogebäude gilt dann: ein Ladepunkt je 2 Stellplätze – also 50 % der Stellplätze mit Ladepunkt versehen. Für Neubauten/Renovierungen mit mehr als 5 Stellplätzen gilt: mindestens ein Ladepunkt je 5 Stellplätze (20 %) und Vorverkabelung für 50 % aller Stellplätze
Sie entscheiden: Angebote über avori.Market einholen oder mit fertigen Planungsdatensatz selbstständig weiterarbeiten
Mit avori.Market: Sie erhalten mind. 3 vergleichbare Angebote, nur von Dienstleistern, die Ihren Bedarf erfüllen können.
✅ Fazit für Asset Manager:
Mit avori vermeiden Sie Bußgelder, sparen Zeit & Kosten und sichern die Wertsteigerung Ihrer Immobilie – ohne sich mit den Details aufzuhalten.
👉 Sofort loslegen oder kostenfreie Erstberatung vereinbaren.